Arbeitskleidung mit Logo steuerlich absetzen: ein Überblick
Was das Steuerrecht unter typischer Berufskleidung versteht – mit amtlichen Quellen. Keine Steuerberatung.
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Überlässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden typische Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt, ist das nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei. Als typische Berufskleidung gelten laut Lohnsteuer-Richtlinien (R 3.31 LStR) auch Kleidungsstücke, die durch ein dauerhaft angebrachtes Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen – wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Ob das bei deiner Kleidung zutrifft, klärst du im Einzelfall mit deiner Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Ist Kleidung mit Firmenlogo automatisch steuerfrei?
Nicht automatisch. Nach R 3.31 LStR kommt es darauf an, ob die Kleidung objektiv eine berufliche Funktion erfüllt und die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Kläre den Einzelfall mit deiner Steuerberatung.
Wo steht das im Gesetz?
Die Steuerfreiheit der Überlassung typischer Berufskleidung regelt § 3 Nr. 31 EStG, die Auslegung steht in R 3.31 der Lohnsteuer-Richtlinien.