Arbeitskleidung mit Logo steuerlich absetzen: ein Überblick

Was das Steuerrecht unter typischer Berufskleidung versteht – mit amtlichen Quellen. Keine Steuerberatung.

Überlässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden typische Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt, ist das nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei. Als typische Berufskleidung gelten laut Lohnsteuer-Richtlinien (R 3.31 LStR) auch Kleidungsstücke, die durch ein dauerhaft angebrachtes Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen – wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Ob das bei deiner Kleidung zutrifft, klärst du im Einzelfall mit deiner Steuerberatung.

Was ist typische Berufskleidung?

Nach R 3.31 Abs. 1 LStR sind das Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die ausgeübte Tätigkeit zugeschnitten sind oder nach ihrer uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen, wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Quelle: Amtliches Lohnsteuer-Handbuch des BMF, R 3.31.

Was bedeutet das für Kleidung mit Logo?

Ein dauerhaft angebrachtes Logo – zum Beispiel gestickt – kann ein Merkmal typischer Berufskleidung sein. Entscheidend ist aber das Gesamtbild: Die private Nutzung muss so gut wie ausgeschlossen sein.

Robuste Arbeitskleidung mit Logo

Passende Kleidung findest du in unserer Arbeitskleidung mit Logo, speziell fürs Handwerk in der Handwerkerkleidung. Für Büro und Empfang gibt es unsere Firmenkleidung. Was die Veredelung kostet, erklären wir unter Kosten für Kleidung mit Logo. Weitere Antworten findest du in unseren Fragen und Antworten.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite ist ein allgemeiner Überblick und keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Ist Kleidung mit Firmenlogo automatisch steuerfrei?

Nicht automatisch. Nach R 3.31 LStR kommt es darauf an, ob die Kleidung objektiv eine berufliche Funktion erfüllt und die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Kläre den Einzelfall mit deiner Steuerberatung.

Wo steht das im Gesetz?

Die Steuerfreiheit der Überlassung typischer Berufskleidung regelt § 3 Nr. 31 EStG, die Auslegung steht in R 3.31 der Lohnsteuer-Richtlinien.

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